Einverständnis (Strafrecht)
Der Begriff des tatbestandsausschließenden Einverständnis bezeichnet im deutschen Strafrecht eine erklärte Zustimmung des potenziellen Opfers zu einer rechtsgutsverletzenden Handlung. Durch Erklärung des Einverständnis entfällt die Strafbarkeit der Handlung auf Seiten des Täters, da aufgrund der Zustimmung schon der Tatbestand des fraglichen Delikts nicht erfüllt ist. Entsprechend ist ein tatbestandsausschließendes Einverständnis nur bei Delikten möglich, deren Tatbestand explizit ein Handeln gegen oder ohne den Willen des Rechtsgutträgers voraussetzen. Abzugrenzen ist das Einverständnis von der rechtfertigenden Einwilligung. Gemeinsamer Oberbegriff ist das Einvernehmen.