Einwilligung (Strafrecht)
Die (rechtfertigende) Einwilligung bezeichnet im deutschen Strafrecht die Zustimmung zu einer durch einen anderen zugefügten Rechtsgutverletzung. Sie stellt einen Rechtfertigungsgrund dar: Liegt eine Einwilligung vor, entfällt die Rechtswidrigkeit und damit die Strafbarkeit der Verletzungshandlung für den Täter. Einwilligung und tatbestandsausschließenden Einverständnis bilden die zwei Fälle des im Strafrecht verwendeten Oberbegriff des Einvernehmens.