Einweggeschirr
Als Einweggeschirr wird Essgeschirr bezeichnet, das nur zum einmaligen Gebrauch vorgesehen ist. Es handelt sich also um Teller, Becher, Schalen, Essbesteck etc., die nach ihrer Benutzung als Abfall entsorgt werden. Verbreitet ist die Verwendung in der Gastronomie (insbesondere in der Systemgastronomie bzw. Fast-Food-Segment, sowie im sonstigen Außer-Haus-Verkauf) und im Freizeitbereich. Einweggeschirr zählt somit zu den Einwegprodukten. Es unterliegt den Normen für Lebensmittelkontakt-Materialien und -Gegenstände ebenso wie manche Verkaufsverpackungen, die zugleich als Lebensmittelverpackung und als Geschirr nutzbar sind, so beispielsweise Joghurtbecher, Quarkschalen oder Hamburger-Klappboxen.
Einweggeschirr ist in der Regel aus Pappe (Pappteller und -becher), Kunststoff (Plastikbecher, -tassen, -besteck), aufgeschäumtem Kunststoff (Thermobecher) oder Aluminium (Assiette) gefertigt.