Einzelunternehmen (Deutschland)
Ein Einzelunternehmen in Deutschland ist
- im weiteren Sinne jede selbständige Betätigung einer einzelnen natürlichen Person als Landwirt, Gewerbetreibender oder Freiberufler, unabhängig davon, ob die Person Arbeitnehmer beschäftigt,
- im engeren Sinne das Unternehmen eines eingetragenen Kaufmanns/Kauffrau (Einzelkaufmann/Einzelkauffrau) im Sinne des Handelsgesetzbuchs (HGB).