Elektronische Gesundheitskarte

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist eine erweiterbare Versichertenkarte für gesetzlich Krankenversicherte. Sie ist ausgeführt als Chipkarte im Scheckkartenformat mit Lichtbild und ersetzte die am 1. Januar 1995 in Deutschland eingeführte Krankenversichertenkarte. In besonderen Fällen wird die elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild ausgestellt.

Alle bisherigen Krankenversicherungskarten blieben bis zum aufgedruckten Gültigkeitsdatum gemäß Bundesmantelvertrag vom 1. Oktober 2013 (§ 19) beziehungsweise bis 1. Oktober 2014 gültig. Seit dem 1. Januar 2015 wird bei nicht vorliegender elektronischer Gesundheitskarte ein schriftlicher Nachweis über den Leistungsanspruch von der Krankenkasse verlangt; als solcher Nachweis gilt jedoch nicht mehr z. B. die Vorlage einer laut aufgedrucktem Datum gültigen Krankenversichertenkarte. Es ist dabei nicht erforderlich, dass auf der elektronischen Gesundheitskarte tatsächlich ein Lichtbild aufgebracht ist. Bei Fehlen eines Lichtbilds sind die Leistungserbringer lediglich dazu aufgefordert, die Identität des Patienten durch die Angaben auf der Karte (Geburtsdatum, Name) zu verifizieren.

  1. § 291 SGB V (aktuell geltende Fassung), nachfolgende Zitate basieren teilweise auf früheren Versionen des § 291 SGB V
  2. § 291a SGB V (aktuell geltende Fassung), nachfolgende Zitate basieren teilweise auf früheren Versionen des § 291a SGB V
  1. Bundesmantelvertrag – Ärzte vom 1. Oktober 2013. (PDF) Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der GKV-Spitzenverband, K. d. ö. R., Berlin, – andererseits – vereinbaren gemäß § 82 Abs. 1 SGB V den nachstehenden Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) über den allgemeinen Inhalt der Gesamtverträge. Kassenärztliche Bundesvereinigung, 1. Oktober 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 7. April 2014; abgerufen am 3. April 2014.
  2. Krankenversichertenkarte auch 2014 noch gültig. KBV stellt klar. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, 18. Oktober 2013, abgerufen am 17. April 2014.
  3. KVB FORUM. (PDF) ACHTUNG: ALTE VERSICHERTENKARTE TROTZ eGK WEITERHIN GÜLTIG (S. 3). Kassenärztliche Vereinigung Bayerns, 1. Dezember 2013, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 17. Dezember 2013; abgerufen am 3. April 2014.
  4. »Wie bisher gibt es ein Ersatzverfahren«. (PHP/) Trotz Drohung der Kassen: Auch nach dem 1. Januar bleibt es möglich, mit der alten Krankenkassenkarte zum Arzt zu gehen. Ein Gespräch mit Jan Kuhlmann. junge Welt, 11. Dezember 2014, abgerufen am 29. Dezember 2014.
  5. Stichtag 1.1.2015: Wie geht es weiter mit der Elektronischen Gesundheitskarte? Digitalcourage, 9. Dezember 2014, abgerufen am 29. Dezember 2014.
  6. kbv.de (Memento vom 2. April 2015 im Internet Archive) Ab 1. Januar 2015 gilt definitiv nur noch die elektronische Gesundheitskarte.
  7. Die elektronische Gesundheitskarte (eGK). Abgerufen am 26. Januar 2025.