Elektronische Gesundheitsakte
Die elektronische Gesundheitsakte (ELGA oder eGA) oder elektronische Patientenakte (ePA), englisch electronic health record oder electronic patient record, ist eine digital angelegte Akte, also eine Form einer Datenbank, in der Gesundheitsdaten von Krankenversicherten (z. B. Anamnese, Behandlungsdaten, Medikamente, Allergien) sektor- und fallübergreifend sowie landesweit einheitlich gespeichert, verändert und abgerufen werden können.
Die elektronische Gesundheitsakte ist ein zentraler Pfeiler der von Industrie und Gesundheitsbehörden verfolgten E-Health-Konzepte. Ärzte, Zahnärzte, Apotheken und Pflegeeinrichtungen sollen sie bei Bedarf überall abrufen können, sofern der Patient, der die alleinige Verfügungsgewalt über seine Akte hat, dem zustimmt. Die Daten können je nach Modell zentral oder dezentral gespeichert werden.
Die Ausgestaltung der landesweiten Systeme wird zumeist gesetzlich geregelt, auch um einen hohen Gesundheitsdatenschutz zu ermöglichen. Als Zugangsschlüssel sollen die von den Krankenkassen ausgegebenen Krankenversichertenkarten (e-card in Österreich bzw. elektronische Gesundheitskarte in Deutschland und in der Schweiz) und die Heilberufsausweise (HBA) dienen. Das Ziel der Neuerung ist es, Prozesse und Ergebnisqualität in medizinischen Behandlungsabläufen steuern zu können. Darin unterscheiden sich die staatlich geplanten Systeme grundlegend von privaten internetbasierten Angeboten wie Google Health, HealthVault (Microsoft) oder Evita (Swisscom).
Österreich startete die nationale elektronische Gesundheitsakte (ELGA) am 2. Januar 2014. In Deutschland wurde das Konzept seit 2011 mit regionalen Modellversuchen erforscht. Am 1. Januar 2021 startete dort die elektronische Patientenakte (ePA) für alle Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen. Bis zum 15. Januar 2025 wurde für jeden gesetzlich Krankenversicherten eine ePA angelegt und gefüllt, sofern er nicht widerspricht (Opt-out-Verfahren). In den Modellregionen Franken, Hamburg und Umland sowie in Teilen Nordrhein-Westfalens startete am 15. Januar 2025 in rund 300 Arzt- und Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern die Pilotphase für die elektronische Patientenakte (ePA).
- ↑ Besonderheiten der persönlichen elektronischen Gesundheitsakte. In: www.bundesamtsozialesicherung.de. Abgerufen am 27. Januar 2025.
- ↑ Frank Warda: Elektronische Gesundheitsakten – Möglichkeiten für Patienten, Ärzte und Industrie. Aktueller Stand der Entwicklung in Deutschland. 2005, 300 S., ISBN 3-938975-00-8.
- ↑ Presse – Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur elektronischen Patientenakte und der Werbung für Versorgungsinnovationen. In: Bundesverfassungsgericht.de. 30. Mai 2022, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 30. Mai 2022; abgerufen am 11. September 2024.
- ↑ E-Health-Strategien: Drei Länder, drei Wege. In: Dtsch Arztebl, 2011, 108(11), S. A-562 / B-457 / C-457.
- ↑ Kriterienkatalog für telemedizinische Projekte. ( vom 21. Januar 2013 im Internet Archive; PDF; 144 kB) Bundesgesundheitsministerium.
- ↑ Österreich: Elektronische Gesundheitsakte beschlossen. In: Dtsch Arztebl, 2012, 109(48), S. A-2392 / B-1950 / C-1910.
- ↑ Gesundheitsakte ELGA startet trotz massiver Kritik ( vom 27. September 2014 im Internet Archive), Kleine Zeitung vom 31. Dezember 2013.
- ↑ Elektronische Patientenakte: Der Bürger als „Souverän der Akte“. In: Dtsch Arztebl, 2011, 108(43), S. A-2295 / B-1936 / C-1916.
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- ↑ Ab 2025 kommt die „ePA für alle“ – Lauterbachs Digitalgesetze treten in Kürze in Kraft. 14. Dezember 2023, abgerufen am 13. Juni 2024.
- ↑ Neustart für elektronische Patientenakte für 2023 geplant. In: aerzteblatt.de. 28. Dezember 2022, abgerufen am 18. Januar 2023.
- ↑ ePA für alle in Modellregionen gestartet. In: bundesgesundheitsministerium.de. Abgerufen am 16. Januar 2025.