Energiewirtschaftsgesetz
Das deutsche Gesetz zur Förderung der Energiewirtschaft (kurz: Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) trat 1935, also in der Zeit des Nationalsozialismus in Kraft. Es wurde 1998 durch eine Neufassung (das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts) ersetzt und seitdem wiederholt (zuletzt 2025) geändert und ergänzt. Das Gesetz enthält grundlegende Regelungen zum Recht der leitungsgebundenen Energie. In Österreich wurde es nach dem „Anschluss“ 1939 in Kraft gesetzt, seit 1945 in eigener Editionslinie beibehalten und von 1968 bis 2000 schrittweise durch andere Bestimmungen ersetzt.