Anschluss Österreichs
Als „Anschluss“ Österreichs oder kurz „Anschluss“ werden seit 1938 vor allem die Vorgänge bezeichnet, mit denen österreichische und deutsche Nationalsozialisten im März 1938 die Eingliederung des austrofaschistischen Bundesstaates Österreich in das nationalsozialistische Deutsche Reich und die gänzliche Auflösung der österreichischen Einheit veranlassten. Die NS-Propaganda bezeichnete den Vorgang als Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich.
In der Nacht vom 11. auf den 12. März 1938 lösten nach telefonischen Drohungen des Reichsministers und Vierjahresplan-Beauftragten Hermann Göring noch vor dem Einmarsch deutscher Truppen österreichische Nationalsozialisten das Ständestaatsregime ab. Der Einmarsch erfolgte am 12. März. Noch am selben Tag übernahmen Wehrmacht-, SS- und Polizeieinheiten das Kommando über die österreichischen Machtinstrumente; am 14. März wurden die Offiziere der Streitkräfte auf Adolf Hitler vereidigt. Die vom Bundespräsidenten Wilhelm Miklas unter ultimativem Zwang in dieser Nacht bestellte nationalsozialistische Bundesregierung unter Arthur Seyß-Inquart führte am 13. März im Auftrag Hitlers, der tags zuvor in Österreich eingetroffen war, den „Anschluss“ administrativ durch. Er bewirkte sukzessive das völlige Aufgehen Österreichs im Deutschen Reich und die Beteiligung vieler Österreicher an den nationalsozialistischen Verbrechen. Die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung begrüßte den „Anschluss“ mit Jubel, für viele andere, insbesondere die Juden Österreichs, bedeutete der „Anschluss“ Entrechtung, Enteignung und Terror.
Durch das am 13. März 1938 durch die Bundesregierung beschlossene Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich endete die rechtliche Existenz des diktatorischen österreichischen Bundesstaates und seine Bundesbürger wurden rückwirkend zu deutschen Staatsangehörigen. Die 1945 wiedererrichtete Republik Österreich hält den „Anschluss“ ex tunc (von Anfang an) für nichtig. Ihre Staatlichkeit und die Folgen für ihren Fortbestand in den Jahren 1938 bis 1945 sind umstritten.
Die Herrschaft des Nationalsozialismus währte in Wien und Umgebung bis zur Eroberung der Hauptstadt Österreichs durch die Rote Armee Mitte April 1945. Der „Anschluss“ wurde in der Unabhängigkeitserklärung vom 27. April 1945 als „null und nichtig“ erklärt. In vielen anderen Landesteilen Österreichs endete das NS-Regime erst mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges im Mai 1945.
- ↑ BGBl. Nr. 75/1938, wiederverlautbart im Gesetzblatt für das Land Österreich Nr. 1/1938 („Kundmachung des Bundeskanzleramtes, womit das Bundesverfassungsgesetz über die Wiedervereinigung Österreichs mit dem Deutschen Reich, B. G. Bl. Nr. 75/1938, neuerlich verlautbart wird.“ Ausgegeben am 15. März 1938).
- ↑ Verordnung über die deutsche Staatsangehörigkeit im Lande Österreich vom 3. Juli 1938 (RGBl. 1938 I S. 790 f.; geändert RGBl. 1939 I S. 1072), in: documentArchiv.de, Zugriff am 3. November 2023.