Bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht

Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht vom Mai 1945 war eine von der NS-Staatsführung autorisierte Erklärung gegenüber den Alliierten am Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa. Sie enthielt die Zusage, die Kampfhandlungen gegenüber den alliierten Streitkräften zu beenden. Die Kapitulation wurde nach erfolglosen Verhandlungsversuchen der deutschen Seite vom 6. Mai in der Nacht zum 7. Mai 1945 im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte in Reims unterzeichnet und trat zum vereinbarten Zeitpunkt am 8. Mai in Kraft. Sie bedeutete das „Ende der militärischen Feindseligkeiten zwischen den kriegführenden Parteien“, also dem nationalsozialistischen Deutschen Reich und den Alliierten, und führte zum Kriegsende an allen Fronten. Um die Unterzeichnung der Kapitulation auch durch den Chef des Oberkommandos der Wehrmacht, Wilhelm Keitel, und die Oberbefehlshaber der deutschen Kriegsmarine und Luftwaffe sicherzustellen, wurde deren „formale Ratifizierung“ vereinbart. Die aus dem Sonderbereich Mürwik eingeflogene deutsche Delegation unterzeichnete die Kapitulationsurkunde daher erneut am 8./9. Mai im Hauptquartier der Roten Armee in Berlin-Karlshorst.

Auch wenn einzelne deutsche Verbände die Kampfhandlungen gegen sowjetische Truppen noch einige Tage fortsetzten, markiert der 8. Mai die Beseitigung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft von außen. Der militärische Sieg der Alliierten war die Voraussetzung, dass Millionen von den Deutschen verfolgter Menschen befreit werden konnten. Der politische, wirtschaftliche und moralische Zusammenbruch bedeutete das Ende des bisherigen politischen Systems in Deutschland. Die vier Hauptsiegermächte übernahmen mit der Berliner Erklärung vom 5. Juni 1945 die oberste Regierungsgewalt in Deutschland. Zusammen mit der militärischen Kapitulation, deren politische Konsequenz sie war, bildete diese Erklärung die Grundlage für den Viermächte-Status, nach dem die Alliierten bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 für „Deutschland als Ganzes“ verantwortlich blieben.

  1. Text der Urkunde (engl.): Act of Military Surrender. Im US-Archiv, Washington, D.C., abgerufen am 27. Mai 2025.
  2. Ekkehard Bauer: Kapitulation, in: Karl Strupp/Hans-Jürgen Schlochauer (Hrsg.): Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, 2. Aufl., Berlin 1961, S. 192–198, zit. S. 193; Hermann Mosler: Kriegsende, in: ebenda, S. 333–337, hier S. 333 f.
  3. Das genaue Datum der Unterzeichnung ist im Vertragstext nicht angegeben. Nach der in der Sowjetunion offiziell anerkannten Fassung wurde das Abkommen am 8. Mai um 22:43 Uhr mitteleuropäischer Zeit unterzeichnet. Einige Quellen weisen jedoch darauf hin, dass die Unterzeichnung des Abkommens wenig später erfolgte – etwa um 1 Uhr morgens am 9. Mai mitteleuropäischer Zeit.