Arthur Seyß-Inquart
Arthur Seyß-Inquart (* 22. Juli 1892 in Stannern, Bezirk Iglau, Mähren; † 16. Oktober 1946 in Nürnberg) war ein österreichischer Jurist, der in der Zeit des Nationalsozialismus in unterschiedlichen Funktionen politisch Karriere machte. Er war in den letzten Wochen vor dem Anschluss Österreichs Innenminister sowie vom 11. bis 13. März 1938 Bundeskanzler des Bundesstaates Österreich. Anschließend fungierte er bis 30. April 1939 als Reichsstatthalter der „Ostmark“. Während des Zweiten Weltkriegs war er von Oktober 1939 bis Mai 1940 stellvertretender Generalgouverneur der von Deutschland besetzten Gebiete Polens und danach Reichskommissar für die Niederlande. In der SS hatte er ab 1941 den Rang eines Obergruppenführers.
Seyß-Inquart gehörte zu den 24 im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof angeklagten Personen, wurde am 1. Oktober 1946 in drei von vier Punkten schuldig gesprochen und als Kriegsverbrecher hingerichtet. In der modernen Geschichtswissenschaft wurde er als „effizienter und skrupelloser Schreibtischtäter“ bezeichnet.
- ↑ deutschlandfunkkultur.de: Arthur Seyss-Inquart - Ein rätselhafter Schreibtischtäter. 8. August 2015, abgerufen am 29. März 2025.