SS-Obergruppenführer
SS-Obergruppenführer (Ogruf) war bis 1942 im NS-Staat höchste Führerdienstgrad der Schutzstaffel (SS), welcher unter dem des Reichsführer SS angesiedelt war. Mit der Einführung des übergeordneten Dienstgrads SS-Oberst-Gruppenführer (April 1942) wurde dessen Rangstellung eine Stufe niedriger gestellt. In der Waffen-SS war er seitdem der zweithöchste Generalsrang. Die Ansprache erfolgte wie in allen NS-Organisationen mit SA-ähnlicher Struktur stets ohne das vorangestellte Präfix.
Am 1. Juli 1944 ernannte Heinrich Himmler alle Höheren SS- und Polizeiführer (HSSPF) in den Oberabschnitten sowie alle SS- und Polizeiführer (SSPF) in den Abschnitten zu Generalen der Polizei und der Waffen-SS bzw. zu Generalen der Polizei. So trug dieser Personenkreis entweder die offizielle Doppelbezeichnung SS-Obergruppenführer der Polizei und der Waffen-SS oder die Doppelbezeichnung SS-Obergruppenführer und General der Polizei. Überdies wurden die SS-Obergruppenführer der Waffen-SS taggleich mit den militärischen Generalsrängen versehen und trugen nun die offizielle Doppelbezeichnung SS-Obergruppenführer und General der Waffen-SS.
- ↑ SS-Personalhauptamt: Dienstaltersliste der Waffen-SS. SS-Obergruppenführer bis SS-Hauptsturmführer. Stand vom 1. Juli 1944, neu herausgegeben von Brün Meyer, Boblio Verlag, Osnabrück 1987, ISBN 3-7648-1469-1.