Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher

Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher, auch Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess, wurden nach dem Zweiten Weltkrieg deutsche Politiker, Militärs und NS-Funktionäre erstmals für die Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Verbrechen an der Zivilbevölkerung und an Kriegsgefangenen sowie für den Massenmord in den Vernichtungslagern strafrechtlich zur Verantwortung gezogen. Von den 24 Angeklagten wurden zwölf zum Tode und sieben zu Freiheitsstrafen verurteilt, drei Angeklagte wurden freigesprochen. Wegen Suizid und aus gesundheitlichen Gründen wurde die Verhandlung gegen zwei Angeklagte eingestellt.

Die Verhandlung fand vor einem eigens von den Alliierten eingerichteten Ad-hoc-Strafgerichtshof, dem Internationalen Militärgerichtshof (IMG; englisch International Military Tribunal, IMT), statt. Der Prozess dauerte vom 20. November 1945 bis zum 1. Oktober 1946 und fand im Justizpalast an der Fürther Straße in der Stadt Nürnberg statt. Die Angeklagten und zahlreiche Zeugen wurden im angrenzenden Zellengefängnis Nürnberg inhaftiert.

Da ein geplanter zweiter Prozess nicht zustande kam, blieb es der erste und einzige Prozess gegen deutsche Hauptkriegsverbrecher nach dem Londoner Statut. In Nürnberg fanden danach noch zwölf Prozesse auf der Rechtsgrundlage des Kontrollratsgesetzes Nr. 10 vor amerikanischen Nationalen Militärgerichten statt, die wegen der Lokalität und Chronologie als Nürnberger Folgeprozesse bezeichnet werden. Angeklagt wurden führende Personen aus Militär, Einsatzgruppen, SS, Ärzte, Juristen, Diplomaten und Wirtschaft wegen Beteiligung an länderübergreifenden schwersten Straftaten.

Für das Kriegsvölkerrecht waren der Internationale Militärgerichtshof und der am 19. Januar 1946 für die Tokioter Prozesse eingerichtete Internationale Militärgerichtshof für den Fernen Osten ein Novum. Der im Vertrag von Versailles vorgesehene besondere alliierte Gerichtshof zur Anklage des ehemaligen deutschen Kaisers Wilhelm II. z. B. wegen der Verletzung des Neutralitätsvertrags mit Belgien (Rape of Belgium) war nach dem Ersten Weltkrieg nicht zustande gekommen. Es hatten nur Militärstrafverfahren vor nationalen Gerichten stattgefunden wie die Leipziger Prozesse in Deutschland. Zugleich waren die Internationalen Militärgerichtshöfe nach dem Zweiten Weltkrieg die Vorläufer des 2002 eingerichteten Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag.