Nürnberger Prozesse

Die Nürnberger Prozesse wurden nach dem Zweiten Weltkrieg gegen führende Repräsentanten des NS-Staates durchgeführt. Sie fanden zwischen dem 20. November 1945 und dem 14. April 1949 im Justizpalast Nürnberg statt. Die dreizehn Nürnberger Prozesse umfassen den Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof nach dem Londoner Statut sowie zwölf sogenannte Nürnberger Nachfolgeprozesse vor einem nationalen US-amerikanischen Militärtribunal nach Kontrollratsgesetz Nr. 10.

Zum ersten Mal in der Geschichte wurde bei diesen Prozessen von den Siegermächten versucht, Kriegsverbrecher gerichtlich zu belangen. Verbrechen an nichtalliierten Staatsbürgern oder Staatenlosen, die vor Beginn des Zweiten Weltkriegs begangen wurden, spielten keine nennenswerte Rolle.

An den Nürnberger Prozessen wurde und wird in verschiedener Hinsicht Kritik geübt, zum Beispiel weil viele Verantwortliche nicht angeklagt wurden oder das Strafmaß in vielen Fällen zu mild erschien. Andere Kritikpunkte liefen auf den Vorwurf der Siegerjustiz hinaus.

Die Prozesse trugen andererseits wesentlich zur Aufklärung und Ahndung von NS-Verbrechen bei. Außerdem waren die Nürnberger Prinzipien eine bedeutende Weiterentwicklung im Völkerrecht. Dazu zählt das Prinzip, dass es für einen Kernbestand von Verbrechen keine Immunität geben dürfe. Nationale Gesetze oder ein Staatsamt bieten seitdem keinen absoluten Schutz mehr vor Verfolgung durch das Völkerstrafrecht.

  1. Vgl. Annette Weinke: Die Nürnberger Prozesse, C.H. Beck, München 2006, S. 22 f.