Energieeinsparung

Energieeinsparung bezeichnet das Ziel, den Energieverbrauch zu verringern. In einem engeren Sinne bezeichnet sie vor allem Maßnahmen, die den Energieverbrauch aus fossilen Energiequellen verringern und dadurch den Klimawandel verlangsamen. Ziel der Energieeinsparmaßnahmen ist sowohl die Steigerung der Energieeffizienz, also die verbesserte Nutzung der verbrauchten Energiemenge, als auch die Substitution fossiler Energiequellen durch erneuerbare Energien in allen energieabhängigen Bereichen der Volkswirtschaft (vor allem für Gebäudeheizung, Produktion, Verkehr und Dienstleistungen).

Der Begriff Energieeinsparung fand mit dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG – vollständiger Titel: Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden) in Folge der ersten Ölkrise 1976 Eingang in die deutsche Gesetzgebung. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) aus dem Jahr 2001 basierte auf dessen Grundlage und betraf ebenfalls den Energieverbrauch von Gebäuden in Deutschland. Sie wurde zum 1. November 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dessen Novelle („Heizungsgesetz“) vom 1. Januar 2024 abgelöst. Die EU-Staaten haben 2024 mit der Verabschiedung der Richtlinie über die Gesamteffizienz von Gebäuden ehrgeizige Ziele vorgegeben. Bei Nichtwohngebäuden müssen sie die 16 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2030 und die 26 % der Gebäude mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz bis 2033 renovieren.

Die 1992 eingeführte Energieverbrauchskennzeichnung von Geräten sowie die Besteuerung von Energieverbrauch (Ökosteuer) dienen dem Zweck der Energieeinsparung in Privathaushalten. Sie wurde ab 1990 um die CO2-Steuer ergänzt, um sukzessive klimaschädliche gegenüber klimafreundlichen Energiequellen zu verteuern und dadurch klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.

  1. Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden mit dem Ziel der Senkung von Energiekosten und Emissionen verabschiedet. Europäische Kommission, 12. April 2024, abgerufen am 23. Februar 2026.