Epikie
Epikie (altgriechisch ἐπιείκεια epieíkeia ‚Billigkeit, Nachsicht‘, zu Homers ἐπιεικής epieikḗs ‚schicklich, gebührend, geziemend, angemessen, von milder Gesinnung, geeignet, rechtlich, anständig, wohlwollend‘) ist eine Tugend, die nach Aristoteles (EN V, 1137 a 31–1138 a 3) dem Menschen hilft, sich in schwierigen Lebenssituationen ethisch gut zu verhalten, auch wenn er übergeordnete Normen nicht einhalten kann.
Bei der Epikie geht es um sittliches Verhalten in Fällen, für die keine expliziten Gesetze existieren oder die der Gesetzgeber in ihrer konkreten Ausprägung nicht vorhersehen konnte. So ist es in Grenzfällen möglich, dass das bestehende Gesetz zwar generell eine strafbare Handlung beschreibt, der Handelnde jedoch einen eminent wichtigen Aspekt vortragen kann, der in der gesetzlichen Regelung nicht berücksichtigt ist. Gegebenenfalls kann der Einwand, dass der Gesetzgeber ebendiesen einmaligen Aspekt damals bei der Formulierung des Gesetzes nicht kennen konnte, zu einem Freispruch respektive zu einer Strafmilderung führen. Der Rechtsstandpunkt der Epikie widerspricht daher nicht den Gesetzen als solchen, korrigiert aber deren Anwendung im Einzelfall im Sinne der Gerechtigkeit.
Epikie ist Teil einer Individualethik und für die katholische Soziallehre eine Tugend. Im Laufe der Theologiegeschichte wurde die Epikie in einem weitherzigen Sinn verteidigt, z. B. bei Thomas von Aquin († 1274) – als aequitas –, Philipp Melanchthon (1497–1560) und Alfonso Maria de Liguori (1696–1787).