Epitome Gai
Die Epitome Gai (altgriechisch ἐπιτομή, epitomé ‚Abriss‘, ‚Auszug‘, ‚Ausschnitt‘, Auszüge aus den Gaiusinstitutionen, auch: liber Gai; kurz: GE) sind eine nach der Mitte des 5. Jahrhunderts im Westen des römischen Reichs entstandene posttheodosianische Sammlung von Kaiserkonstitutionen (novellae).
Das Florilegium ist eine Bearbeitung der Institutionen des Gaius, die der lex Romana Visigothorum – als eine von mehreren verkürzenden Bearbeitungen, daher Epitome – an die Seite gestellt wurde, um auf deren Grundlage inhaltliche Interpretationen des kaiserlichen Rechts und der römischen Jurisprudenz wiederzugeben. Vermutet wird, dass das Werklein aus Gallien stammt. Der Rechtsanspruch folgt den Bedürfnisstrukturen des nachklassischen Rechts in der Spätantike.
- ↑ Detlef Liebs: Die Jurisprudenz im spätantiken Italien (260-640 n.Chr.) (= Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. Neue Folge, Band 8). Duncker & Humblot, Berlin 1987, S. 175 f.