Erledigungserklärung
Als Erledigungserklärung wird im deutschen Prozessrecht eine Prozesshandlung bezeichnet, mit dem ein Streitbeteiligter den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt erklärt. Aufgrund der Dispositionsmaxime können die Parteien die Rechtshängigkeit der Streitsache beenden. Das gilt im Zivil- und Verwaltungsprozess. Im Strafprozess gilt dagegen die Offizialmaxime. Eine Erledigungserklärung ist im Strafprozess nicht möglich.
Es wird zwischen beidseitiger (übereinstimmender) und einseitiger Erledigungserklärung unterschieden.