Erziehungsberechtigter (Deutschland)
Erziehungsberechtigter bezeichnet den bzw. die Inhaber des grundgesetzlich definierten Erziehungsrechts (bzw. der Erziehungspflicht) über einen Minderjährigen. Das Erziehungsrecht ist gem. § 1631 Abs. 1 BGB Teil der Personensorge, somit Teil des elterlichen Sorgerechts.