Europäischer Datenschutzausschuss

Europaische Union
Europäischer Datenschutzausschuss
 EDPB 
Staatliche Ebene supranational
Stellung der Behörde Kohärenzgremium von Aufsichtsbehörden
Rechtsform Einrichtung der Union mit eigener Rechtspersönlichkeit
Aufsichts­behörde(n) Europäischer Datenschutzbeauftragter
Bestehen seit Mai 2018
Entstanden aus Artikel-29-Datenschutzgruppe
Hauptsitz Brüssel
Haushalt 6 125 571 Euro
Koordinaten 50° 50′ 28,7″ N,  22′ 14″ O
Vorsitzende des Europäischen Datenschutzausschusses Anu Talus
Mitarbeiter 18 (Stand: 2020)
Website https://edpb.europa.eu/

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) (englisch European Data Protection Board, EDPB) ist eine unabhängige europäische Einrichtung mit dem Ziel, die einheitliche Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sicherzustellen und die Zusammenarbeit zwischen den Datenschutzbehörden der EU zu fördern. Am 25. Mai 2018 ersetzte der EDSA die Artikel-29-Arbeitsgruppe.

  1. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2284, Tabelle, Zeile Kapitel 3 0 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]).
  2. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2321 (EUR-Lex [PDF; 33,6 MB; abgerufen am 1. Oktober 2020]).