Europäischer Datenschutzbeauftragter

Europaische Union
Europäischer Datenschutzbeauftragter
 EDPS 
Staatliche Ebene Supranational
Stellung der Behörde Aufsichtsbehörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Organe und Einrichtungen der EU
Rechtsform Amt der EU
Bestehen seit Januar 2004
Hauptsitz Brüssel
Haushalt 19 476 998 Euro, davon 6 125 571 Euro für den EDSA
Koordinaten 50° 50′ 28,7″ N,  22′ 14″ O
Europäischer Datenschutzbeauftragter Wojciech Wiewiórowski
Mitarbeiter 66 (Stand: 2020)
Website https://edps.europa.eu/

Der Europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) ist eine unabhängige Kontrollbehörde der Europäischen Union, die hauptsächlich dafür sorgt, dass das Recht auf Privatsphäre und Datenschutz geachtet wird, wenn die Organe und Einrichtungen der EU personenbezogene Daten verarbeiten oder neue politische Strategien erarbeiten. Am 6. Dezember 2019 trat Wojciech Wiewiórowski sein Amt als Europäischer Datenschutzbeauftragter an. Er wurde im Wege eines gemeinsamen Beschlusses des Europäischen Parlaments und des Rates für eine fünfjährige Amtszeit ernannt.

Die Verordnung (EU) 2018/1725 enthält die Aufgaben und Befugnisse des Europäischen Datenschutzbeauftragten (Kapitel VI) sowie dessen institutionelle Unabhängigkeit. Darin sind auch die Datenschutzbestimmungen für die EU-Organe festgelegt.

  1. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2286 (EUR-Lex (PDF) [abgerufen am 1. Oktober 2020]).
  2. Endgültiger Erlass (EU, Euratom) 2020/227 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2020. In: Amtsblatt der Europäischen Union. L. Nr. 57, 27. Februar 2020, Einzelplan IX. Europäischer Datenschutzbeauftragter, S. 2320 (EUR-Lex (PDF) [abgerufen am 1. Oktober 2020]).
  3. Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates, abgerufen am 13. Oktober 2019