European Case Law Identifier
Der European Case Law Identifier (ECLI, deutsch: ‚Europäischer Rechtsprechungs-Identifikator‘) ist ein Ordnungssystem und eine standardisierte Identifikationsmöglichkeit (Standardidentifikator) für Entscheidungen der Gerichte der Mitgliedstaaten der Europäischen Union, des Gerichtshofs der Europäischen Union, des Europäischen Patentamts sowie aller anderen interessierten Staaten und Internationaler Organisationen. Rechtsgrundlagen sind die Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung (2011/C 127/01) vom 29. April 2011. Das ECLI-Projekt selbst ist am 27. Oktober 2011 gestartet.
Die unverwechselbare Identifikation erfolgt dadurch, dass der Code (Standardidentifikator) aus fünf durch einen Doppelpunkt getrennten Teilen besteht, die in ihrer Kombination jeweils nur einmal vergeben werden.
Mit der Einführung des ECLI soll keine Datenbank auf europäischer Ebene aufgebaut werden. Der ECLI ist Teil des Systems „E-Justice“ – siehe dazu auch das Europäische Justizportal.
Das Konzept ähnelt der aus dem angloamerikanischen Bereich bekannten neutral citation (siehe Case citation in der englischen Wikipedia), je nach Bildung des fünften ECLI-Elements mehr (z. B. Niederlande) oder weniger (z. B. Deutschland).
- ↑ Die Europäische Kommission übersetzt ECLI mit „Urteilsidentifikator“. Dies ist jedoch nicht unbedingt übereinstimmend mit dem englischen Wortlaut Case Law Identifier. Auch umfassen die verschiedenen nationalen Datenbanken nicht nur Urteile, sondern auch andere Entscheidungen von ordentlichen und außerordentlichen sowie Verwaltungsgerichten etc.
- ↑ Erwägungsgrund 13 der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung, ABl 2011/C 127/01.
- ↑ ABl. C 127 vom 29. April 2011, S. 1.
- ↑ Anhang § 5, der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.
- ↑ Erreichbar über: e-justice.europa.eu. Siehe Erwägungsgrund 2 und Anhang § 5 der Schlussfolgerungen des Rates mit einem Aufruf zur Einführung des European Case Law Identifier (ECLI) und eines Mindestbestands von einheitlichen Metadaten für die Rechtsprechung.