Gerichtshof der Europäischen Union
| Gerichtshof der Europäischen Union — GHdEU — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Europäische Union |
| Stellung | Supranationales judikatives Organ (und Teil des politischen Systems der EU) |
| Gründung | 1952 |
| Hauptsitz | Luxemburg, Luxemburg |
| Vorsitz | Koen Lenaerts (EuGH) Marc van der Woude (EuG) |
| Website | curia.europa.eu |
Der Gerichtshof der Europäischen Union (GHdEU; CVRIA, auch CURIA, lateinisch für ‚Amtsgebäude‘) mit Sitz in Luxemburg ist eines der sieben Organe der Europäischen Union (Art. 19 EU-Vertrag). Seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon wird das gesamte Gerichtssystem der EU als Gerichtshof der Europäischen Union bezeichnet.
Das Gerichtssystem der Europäischen Union besteht aus folgenden eigenständigen Gerichten:
- dem Gerichtshof, der im medialen Sprachgebrauch uneinheitlich, aber häufig Europäischer Gerichtshof genannt und mit EuGH abgekürzt wird, wobei diese Bezeichnung und Abkürzung im offiziellen Sprachgebrauch der EU nicht üblich sind und im Vertrag von Lissabon nicht verwendet werden.
- dem Gericht (früher Gericht erster Instanz genannt), das im medialen Sprachgebrauch uneinheitlich, aber häufig Gericht der Europäischen Union genannt und mit EuG abgekürzt wird, wobei diese Bezeichnung und die Abkürzung im offiziellen Sprachgebrauch der EU nicht üblich sind und im Vertrag von Lissabon nicht verwendet werden.
- den Fachgerichten (derzeit ungenutzt)
- ↑ Matthias Oesch: Europarecht. Stämpfli, Bern 2015, Rn. 233.