Fachgericht (EU)

Fachgerichte (vor dem Vertrag von Lissabon Gerichtliche Kammern genannt) sind Organe der Rechtspflege in der Europäischen Union. Sie wurden durch den Vertrag von Nizza ermöglicht und sollten als erste Instanz in bestimmten Rechtsgebieten das EuG und den EuGH entlasten.

Derzeit handelt es sich bei den Fachgerichten um totes Recht. Das bislang einzige Fachgericht bestand 2004–2016 mit dem EUGöD.