Gericht der Europäischen Union
| Gericht der Europäischen Union — EuG — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Europäische Union |
| Stellung | Supranationales judikatives Organ (und Teil des politischen Systems der EU) |
| Gründung | 1988 |
| Hauptsitz | Luxemburg (Stadt) Luxemburg |
| Vorsitz | Marc van der Woude seit 2019 Niederlande |
| Website | curia.europa.eu |
Das Gericht der Europäischen Union (EuG, vor dem Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz GEI genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht und zugleich die Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs. Gemeinsam mit diesem bildet es den Gerichtshof der Europäischen Union. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz „Gericht“.
Das Gericht wurde ursprünglich durch den Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes geschaffen und hat seinen Sitz in Luxemburg.