Gericht der Europäischen Union

Gericht der Europäischen Union
 EuG 
Staatliche Ebene Europäische Union
Stellung Supranationales judikatives Organ (und Teil des politischen Systems der EU)
Gründung 1988
Hauptsitz Luxemburg (Stadt)
Luxemburg Luxemburg
Vorsitz Marc van der Woude seit 2019
Niederlande Niederlande
Website curia.europa.eu

Das Gericht der Europäischen Union (EuG, vor dem Vertrag von Lissabon Gericht Erster Instanz oder kurz GEI genannt) ist ein eigenständiges europäisches Gericht und zugleich die Vorinstanz des Europäischen Gerichtshofs. Gemeinsam mit diesem bildet es den Gerichtshof der Europäischen Union. Die amtliche Bezeichnung in den europäischen Verträgen ist nur kurz „Gericht“.

Das Gericht wurde ursprünglich durch den Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes geschaffen und hat seinen Sitz in Luxemburg.

  1. vgl. etwa Art. 19 EUV, Art. 256 AEUV
  2. Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom des Rates vom 24. Oktober 1988 zur Entlastung des Europäischen Gerichtshofes