Exporteur
Exporteur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts derjenige, der einen Kaufvertrag über Güter mit einem ausländischen Importeur abschließt bzw. die Güter in das Ausland ausführt oder ausführen lässt.
Exporteur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts derjenige, der einen Kaufvertrag über Güter mit einem ausländischen Importeur abschließt bzw. die Güter in das Ausland ausführt oder ausführen lässt.