Importeur
Importeur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts derjenige, der einen Kaufvertrag über Güter mit einem ausländischen Exporteur abschließt bzw. die Güter in das Inland einführt oder einführen lässt.
Importeur ist im Sinne des Außenwirtschaftsrechts derjenige, der einen Kaufvertrag über Güter mit einem ausländischen Exporteur abschließt bzw. die Güter in das Inland einführt oder einführen lässt.