Führerschein (EU-Recht)

Der Führerschein nach EU-Recht ist ein nationaler Führerschein gemäß dem in Anhang I der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie) wiedergegebenen Muster. Die von den Mitgliedstaaten ausgestellten EU-Führerscheine werden gegenseitig anerkannt (Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 2006/126/EG über den Führerschein (dritte Führerschein-Richtlinie)). Das EU-Führerscheinrecht wurde mit der Richtlinie (EU) 2025/2205 über den Führerschein (vierte Führerschein-Richtlinie) überarbeitet. Die Änderungen werden zum 26. November 2029 wirksam. Bis dahin gilt die dritte Führerschein-Richtlinie fort.

Die Schweiz hat ihr Kategoriensystem überwiegend an das der EU angeglichen.