Fürsorgepflicht
Der Begriff der Fürsorgepflicht beschreibt die gesetzliche Pflicht von natürlichen oder juristischen Personen, für das Wohlergehen anderer Personen Sorge zu tragen.
Der Begriff der Fürsorgepflicht beschreibt die gesetzliche Pflicht von natürlichen oder juristischen Personen, für das Wohlergehen anderer Personen Sorge zu tragen.