Fürstabt
Ein Fürstabt (lat. abbas princeps) war der Abt einer Fürstabtei (lat. abbatia principis) bzw. eines klösterlichen Reichsstifts, der zum Reichsfürsten des Heiligen Römischen Reiches „gefürstet“ wurde, was mit dem Recht von Sitz und Stimme im Reichsfürstenrat, einem der drei Räte des Reichstags des Heiligen Römischen Reiches, einherging.
Die Erhebung in den Fürstenrang erfolgte bei fünf der unten aufgeführten Fürstabteien bereits zwischen dem 12. und 14. Jahrhundert – dies im Gegensatz zu den drei gleichrangigen Fürstpropsteien, für die diese Erhebung erst ab Mitte des 16. Jahrhunderts abgeschlossen war.
Funktion, Amtswürde und Titel eines Fürstabtes wurden nach Inkrafttreten des Reichsdeputationshauptschlusses am 27. April 1803 aufgehoben. Die Verwendung der weltlichen Würdezeichen (wie Fürstenhut und -mantel) wurde 1951 durch Papst Pius XII. auch formell abgeschafft.
- ↑ duden.de Zum Titel Fürstabt
- ↑ Franz Gall: Österreichische Wappenkunde. Handbuch der Wappenwissenschaft. 2. Aufl. Böhlau Verlag, Wien 1992, S. 219, ISBN 3-205-05352-4.