Reichsfürst
Ein Reichsfürst (lateinisch princeps regni bzw. princeps imperii) war im Heiligen Römischen Reich ein Fürst, der ursprünglich sein Lehen nur und unmittelbar vom König bzw. Kaiser erhalten hatte. Es bestand also eine lehns- und staatsrechtliche Reichsunmittelbarkeit. Als später auch geistliche Reichsfürsten einzelnen weltlichen Reichsfürsten reichsunmittelbare Herrschaften zu Lehen ausgaben, behielten diese Lehen (als Reichsafterlehen) ihre immediate Qualität.
Zu einem eigenen Stand im Rechtssinne bildete sich der Reichsfürstenstand im Spätmittelalter heraus. Der Titel eines Reichsfürsten und die darin enthaltene Reichsunmittelbarkeit in Verbindung mit fast unbeschränkter Landeshoheit bildeten eine gewisse rechtliche Sicherheit dagegen, dass ein anderer, mächtigerer Adliger einen Fürsten von sich abhängig machte.