Fachangestellter für Bürokommunikation
Fachangestellter für Bürokommunikation (FAB) war von 1992 bis 2014 ein in Deutschland anerkannter dreijähriger Ausbildungsberuf im Bereich des öffentlichen Dienstes nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
Fachangestellte für Bürokommunikation sind in den Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie anderen öffentlichen Einrichtungen tätig, z. B. in Stiftungen des öffentlichen Rechts, bei öffentlich-rechtlichen Wirtschafts- und Berufsvertretungen, öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, in Krankenhäusern und an Universitäten. Hier entlasten sie überwiegend die jeweiligen Sachbearbeiter von Routine- und Schreibaufgaben. Im Vordergrund ihrer Tätigkeit steht die Übermittlung des gesprochenen und geschriebenen Wortes durch Arbeitsplatzcomputer, Telefon, Telefax, Video-/Telefonkonferenzen, E-Mail und andere technische Mittel. Darüber hinaus wirken sie bei einfachen Tätigkeiten der Sachbearbeitung mit.
Per 1. August 2014 wurden die drei Büroberufe – Fachangestellter für Bürokommunikation, Kaufmann für Bürokommunikation und Bürokaufmann – zum neuen Berufsbild Kaufmann für Büromanagement fusioniert.
- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/zur Fachangestellten für Bürokommunikation. Bundesarchiv, 12. März 1992, archiviert vom am 12. November 2014; abgerufen am 20. März 2015. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Kaufmann für Büromanagement/Kauffrau für Büromanagement. Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB). Zuletzt abgerufen am 21. Juli 2014.