Sachbearbeiter

Sachbearbeiter sind Tarifbeschäftigte (Angestellte) oder Beamte oder vergleichbar eingruppierte Arbeitnehmer, die mit der Bearbeitung eines bestimmten, in der Stellenbeschreibung umschriebenen Arbeitsgebiets betraut sind. Ihre Funktion ist die Sachbearbeitung (Bearbeitung einer Sache), bei der es sich meist um Verwaltungs- und/oder Büroarbeiten handelt.

Die Arbeitsteilung in Unternehmen und im öffentlichen Dienst führt in der Aufbauorganisation zu Abteilungen, die sich auf ein bestimmtes Fachgebiet spezialisieren. Die in einer Abteilung mit diesem Fachgebiet oder einem Teilgebiet befassten Personen heißen Sachbearbeiter. Arbeitsrechtlich handelt es sich um Arbeitnehmer, bei denen nach § 7 Abs. 1 AGG eine geschlechtsneutrale Form der Stellenausschreibung zu wählen ist („Sachbearbeitung“ oder „Sachbearbeiter/in“, „Sachbearbeiter m/w/d“).

Sachbearbeiter wickeln alle Geschäftsvorfälle gemäß einer Stellenbeschreibung selbständig im Rahmen der ihnen delegierten Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortung ab. Die Bearbeitung erfolgt mit Hilfe von Arbeitsmitteln auf der Grundlage mehr oder weniger detaillierter Arbeitsanweisungen. Bearbeitet wird ein unerledigter Arbeits- oder Verwaltungsvorgang, der bis zur Entscheidungsreife und danach bis zur Umsetzung als marktreifes Produkt, Dienstleistung oder Verwaltungsakt fertiggestellt werden soll. Die computergestützte Sachbearbeitung erfolgt mittels besonderer Anwendungssoftware, die in einzelne ablauforganisatorische Arbeitsschritte aufgeteilt ist und somit hilft, den kompakten Arbeitsprozess abzuarbeiten. Computergestützte Sachbearbeitung ermöglicht eine elektronische Akte, die einen schnellen Zugriff auch auf archivierte Dokumente erlaubt.