Fachkraft für Hafenlogistik
Fachkraft für Hafenlogistik ist der Name eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufs in Deutschland. Die Ausbildung ist in der zum 1. August 2006 in Kraft getretenen Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik vom 20. Januar 2006 geregelt. Die Fachkraft für Hafenlogistik ersetzt den Seegüterkontrolleur, dessen Ausbildung in der Verordnung über die Berufsausbildung zum Seegüterkontrolleur vom 4. Februar 1975 geregelt war.
Die Ausbildung dauert in der Regel drei Jahre und wird im dualen Berufsausbildungssystem durchgeführt.
Nötig wurde die Einführung eines neuen Ausbildungsberufs vor allem, um auf geänderte Bedingungen im Bereich des Güterumschlags, der Lagerung und der Ladungs- und Warenkontrolle zu reagieren.
- ↑ Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Hafenlogistik. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 20. Januar 2006, abgerufen am 16. Januar 2019.
- ↑ Transformation von Hafenberufen: EDV und technische Entwicklungen führen zu neuen Ausbildungsberufen. Abgerufen am 29. April 2025.