Fahrraddiebstahl

Der Begriff Fahrraddiebstahl (schweiz.: Velodiebstahl) bezeichnet die widerrechtliche Wegnahme eines oder mehrerer Fahrräder oder deren Bauteile.

In den letzten drei Jahrzehnten haben sich die gemeldeten Fälle in Deutschland mehr als halbiert und gingen damit schneller zurück als die Straftaten insgesamt. Dieser Rückgang folgt dem Trend, der in allen westlichen Ländern nicht nur bei Diebstählen zu beobachten ist.