Fahrzeugausweis

Der schweizerische bzw. liechtensteinische Fahrzeugausweis ist eine amtliche Urkunde über die Zulassung von Fahrzeugen zum Strassenverkehr.

Der Fahrzeugausweis weist nach, dass das Fahrzeug den Bedingungen des Artikels 11 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG), somit den Vorschriften und der Verkehrssicherheit entspricht (Art. 71 Abs. 1 Buchstabe b. Verkehrszulassungsverordnung (VZV)) und dass die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung (Art. 71 Abs. 1 Buchstabe a. VZV) besteht. Zusätzlich steht der Fahrzeugausweis dafür, dass das Fahrzeug zur Inverkehrssetzung freigegeben ist.

Der Fahrzeugausweis nennt zudem den (für die Betriebssicherheit zuständigen) Halter des Fahrzeugs. Dies kann eine natürliche oder eine Juristische Person sein, die bei einem Einwohneramt amtlich mit einer Wohn- oder Firmenadresse gemeldet sein muss. Ohne Wohn- resp. Firmensitzbescheinigung des Einwohneramts kann kein Fahrzeug zugelassen werden; auf eine Proforma-Einwohneranmeldung (mit einer Sozialdienst-Adresse der Einwohnergemeinde o. ä.) werden keine Fahrzeugausweise ausgestellt.

  1. Fahrzeugausweis § Grundlagen, Nutzen und Inhalt. Finditoo GmbH, abgerufen am 19. April 2024 (Schweizer Hochdeutsch).
  2. Fahrzeugausweise. Abgerufen am 7. Februar 2024 (Schweizer Hochdeutsch).