Feuerwehrgesetz (Österreich)

Die Feuerwehrgesetze fallen in Österreich wie das gesamte Feuerwehrwesen in die Kompetenz der Länder. Damit fällt auch die entsprechende Gesetzgebung in diese Gesetzgebungsebene.

Je nach Land ist der Umfang der Gesetze verschieden. Während in einigen Ländern das Gesetz nur die Feuerwehren selbst betrifft, ist in anderen Ländern auch der Vorbeugende Brandschutz und die Mithilfe der Allgemeinheit darin geregelt.

In allen Feuerwehrgesetzen werden die Organisationsformen der Feuerwehren im jeweiligen Land grundsätzlich festgelegt. Aus diesen Gesetzen können in der Folge Verordnungen ebenso vom Land oder einzelner Gemeinden resultieren, die die Allgemeinheit betreffen. Dies sind vor allem Vorschriften, die den Vorbeugenden Brandschutz betreffen, vor allem wie die Feuerbeschau durchzuführen ist. Nicht betroffen ist der Brandschutz auf dem baulichen Sektor oder im gewerblichen Bereich. Ebenso nicht enthalten sind Vorschriften für den Katastrophenfall. Diese sind in separaten Katastrophenschutzgesetzen geregelt.

Vorschriften, die aus dem jeweiligen Gesetzen resultieren, die nur die Feuerwehren selbst betreffen, werden von den jeweiligen Landesfeuerwehrverbänden beschlossen.