Gemeinde (Österreich)

Die 2.092 Gemeinden in Österreich (Stand 1. Jänner 2025) sind die unterste Ebene der Verwaltungsgliederung und sind in der Bundesverfassung verankert. Grundsätzlich gehört nach Art. 116 Abs. 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes in Österreich jede Fläche im Staatsgebiet einer Gemeinde an. Es gibt keine gemeindefreien Gebiete wie in anderen Staaten.

Auch die Bundeshauptstadt Wien und die anderen Statutarstädte sind Gemeinden, jedoch weichen deren Organisationsstrukturen und Aufgaben erheblich von den „gewöhnlichen“ Gemeinden ab.

  1. Startseite. Abgerufen am 4. Juli 2025 (britisches Englisch).
  2. RIS – Bundes-Verfassungsgesetz Art. 116 – Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 8. Juli 2019. In: ris.bka.gv.at. Abgerufen am 22. Juli 2019.