Verwaltungsgliederung Österreichs
Die Verwaltungsgliederung Österreichs ist die vertikale administrative Struktur der Republik Österreich.
Oberste Verwaltungseinheit der föderal organisierten Republik ist der Bund, danach folgen Bundesländer, Bezirke und Gemeinden. Bund, Bundesländer und Gemeinden sind Gebietskörperschaften, und als solche Rechtspersonen. Die Bezirke sind reine Verwaltungseinheiten von Bund und Bundesländern und haben keine Selbstverwaltungskompetenzen.