Föderalismus in Österreich

Der Föderalismus in Österreich ist von einem beständigen Ringen zwischen zentralistischen und föderalistischen Strömungen geprägt. Bereits bei der Gründung der Republik Österreich in den Jahren 1918 bis 1920 spielten die Länder eine entscheidende Rolle beim Aufbau der politischen und administrativen Strukturen auf Landesebene. In den sogenannten Länderkonferenzen, in denen Vertreter der Länder und der neuen Zentralregierung in Wien zusammenkamen, einigte man sich darauf, die Republik als föderalen Bundesstaat zu konstituieren.

Die schließlich im Jahr 1920 verabschiedete österreichische Bundesverfassung, maßgeblich entworfen vom Rechtswissenschaftler Hans Kelsen, sah einen Bundesstaat mit neun Gliedstaaten (Ländern) vor. Der daraus resultierende Föderalismus war schwach ausgeprägt, da die meisten wichtigen Kompetenzen, insbesondere in Finanzangelegenheiten, dem Bund zugewiesen wurden. Diese Kompetenzverteilung spiegelte die unterschiedlichen Vorstellungen der beiden dominierenden politischen Kräfte wider: die Christlichsozialen, die den Föderalismus befürworteten, und die Sozialdemokraten, die einen zentralisierten Staat bevorzugten. Die Verfassung war in weiten Teilen provisorisch und unvollständig, und erst mit der Verfassungsreform von 1925 unter Bundeskanzler Rudolf Ramek wurde die Kompetenzverteilung endgültig geregelt.

Die Verfassung des autoritären Ständestaates von 1934 brachte einen weiteren Zentralisierungsschub. Alle Landesgesetze bedurften der Zustimmung des Bundeskanzlers, und der Landeshauptmann wurde vom Bundespräsidenten ernannt. Mit dem Anschluss Österreichs an Deutschland im Jahr 1938 wurde der Föderalismus in Österreich dann gänzlich abgeschafft. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Verfassung von 1929 wieder in Kraft gesetzt. In den folgenden Jahrzehnten setzten sich die Länder für eine Stärkung ihrer Position innerhalb des Bundesstaates ein, und die Forderungen der Länder führten schrittweise zu einer Erweiterung ihrer Kompetenzen.

Die Bemühungen Österreichs um einen Beitritt zur Europäischen Union wurden von den Landeshauptleuten von Anfang an unterstützt, und ihr Engagement trug maßgeblich dazu bei, dass sich 1994 zwei Drittel der österreichischen Bevölkerung in einem Referendum für den EU-Beitritt aussprachen. Im Gegenzug für ihre Unterstützung wurde den Ländern im sogenannten Perchtoldsdorfer Abkommen von 1992 eine umfassende Bundesstaatsreform zugesagt, die jedoch bis heute von keiner der nachfolgenden Bundesregierungen umgesetzt wurde. Auch die Ergebnisse des Österreich-Konvents von 2005, der sich mit einer Reform des Föderalismus befasste, wurden nicht in die Praxis umgesetzt.

Der schwache Föderalismus in Österreich führte immer wieder zu der Frage, ob Österreich überhaupt ein echter Bundesstaat ist. Im internationalen Vergleich gilt Österreich als ein relativ schwach ausgeprägter Bundesstaat, da die meisten Gesetzgebungskompetenzen nach wie vor dem Bund zugeordnet sind.

  1. 1 2 Peter Bußjäger: Austria’s Cooperative Federalism. In: Günter Bischof, Ferdinand Karlhofer (Hrsg.): Austrian Federalism in Comparative Perspective. Vol. 24. University of New Orleans Press, 2015, S. 11–33, doi:10.2307/j.ctt1n2txpf.6
  2. 1 2 Mathias Eller: Federalism in Austria. In: Javier Cremades, Cristina Hermida (Hrsg.): Encyclopedia of Contemporary Constitutionalism. Springer, Cham 2023, S. 1–12, doi:10.1007/978-3-319-31739-7_35-1
  3. 1 2 3 4 5 Franz Schausberger: Föderalismus – gibt es den in Österreich überhaupt? Haus der Geschichte, abgerufen am 11. November 2024.
  4. Bundesstaatliches Prinzip. Österreichisches Parlament, abgerufen am 11. November 2024.
  5. Jan Erk: Austria: A Federation without Federalism. Publius, 34(1), 2004, S. 1–20 (online).