Statutarstadt (Österreich)
Eine Statutarstadt, in Österreich allgemein als Stadt mit eigenem Statut bezeichnet, ist eine Stadt, die sich von den Gemeinden durch ein eigenes, landesgesetzlich erlassenes Stadtstatut (oder Stadtrecht) unterscheidet, das jene Fragen regelt, die für die übrigen Gemeinden in der Gemeindeordnung geregelt werden. Eine zweite Besonderheit ist, dass diese Städte keinem von einer Bezirkshauptmannschaft verwalteten politischen Bezirk angehören, sondern dass der Bürgermeister als Bezirksverwaltungsbehörde tätig wird. Zurzeit gibt es 15 Städte mit eigenem Statut (wozu auch Wien zählt, das gleichzeitig ein Bundesland ist und damit einen Sonderfall darstellt).
Im Burgenland ist nach ungarischer Tradition die Bezeichnung Freistadt üblich.
- ↑ siehe Art XXIII im Gesetz, womit die grundsätzlichen Bestimmungen zur Regelung des Gemeindewesens vorgezeichnet werden, RGBl. Nr. 18/1862, Reichsgemeindegesetz 1862
- ↑ Rechtssatz zum Erkenntnis 99/10/0195, Verwaltungsgerichtshof