Finanzmarktaufsichtsbehörde
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| Staatliche Ebene | Bund | ||
| Stellung der Behörde | Weisungsfreie Behörde | ||
| Rechtsform | Anstalt öffentlichen Rechts | ||
| Aufsicht | Bundesministerium für Finanzen (Prüfung), Bundesregierung (Bestellung) | ||
| Gründung | 1.1. 2002 (FMABG) | ||
| Hauptsitz | Wien 9, Otto-Wagner-Platz 5 | ||
| Behördenleitung | Helmut Ettl, Mariana Kühnel (Mitgl. d. Vorst.), Harald Waiglein (AR-Vors.) | ||
| Website | www.fma.gv.at | ||
Die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) ist die unabhängige, weisungsfreie und integrierte Aufsichtsbehörde für den Finanzmarkt Österreich und als Anstalt öffentlichen Rechts eingerichtet. Ihr obliegt die Aufsicht über Kreditinstitute, Zahlungsinstitute, Versicherungsunternehmen, Pensionskassen, Betriebliche Vorsorgekassen, Investmentfonds, konzessionierte Wertpapierdienstleister, Ratingagenturen und Wertpapierbörsen sowie über Kapitalmarktprospekte. Mit 1. Jänner 2015 hat die FMA außerdem die Funktion als nationale Abwicklungsbehörde übernommen.