Flachgründung

Als Flachgründung wird im Bauwesen eine Form der Gründung bezeichnet, bei der die Bauwerkslasten direkt unterhalb des Bauwerks über horizontale Flächen in den Baugrund geleitet werden. Unter dem Begriff werden verschiedene Bauformen von oberflächennah errichteten Fundamenten zusammengefasst.

Die Flachgründung wird als Gegensatz zur Tiefgründung verstanden, bei welcher die Fundamente tief in den Untergrund reichen. Dabei ist die Flachgründung in aller Regel kostengünstiger und wird bevorzugt, sofern nicht hohe Lasten und ein wenig tragfähiger Baugrund eine Tiefgründung erforderlich machen.

Heutige Flachgründungen bestehen überwiegend aus Beton, insbesondere aus Stahlbeton. Historisch wurden oft Fundamente aus Mauerwerk errichtet, diese Variante wird heutzutage vor allem aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes aber kaum noch ausgeführt. Andere Konstruktionen bestehen auch aus Holz oder Schaumglas.

    1. S. 54.