Gründung (Bauwesen)

Die Gründung bezeichnet im Bauwesen alle baulichen Maßnahmen und Konstruktionen am Übergang zwischen Bauwerk und Baugrund, welche der Übertragung der Bauwerkslasten in den Baugrund dienen. Der Begriff wird sowohl für die Baukonstruktion als solche (Gründungskörper), als auch für deren Herstellung (Gründungsverfahren) verwendet.

Bestandteil der Gründung ist einerseits das Fundament, das ist der Teil des Bauwerks, welcher mit dem Untergrund in Kontakt steht und zur Übertragung der Last in geeigneter Weise zu konstruieren ist. Damit andererseits die Last auch sicher aufgenommen werden kann, muss der Untergrund entsprechend vorbereitet werden, hierbei gibt es eine Vielzahl an Verfahren zur Bodenverbesserung. Gründungen nahe der Oberfläche werden unter dem Begriff Flachgründung zusammengefasst, während tief in den Untergrund reichende Gründungen als Tiefgründung bezeichnet werden. Die Gründungssohle bezeichnet die Fläche, mit der das Fundament auf dem Baugrund aufliegt.

Die wesentliche Herausforderung bei der Gründung besteht darin, dass die aus der Last des Bauwerks resultierende Kompression des Bodens (Setzung) nicht zu Nachteilen für das Bauwerk oder die Umgebung führen darf. Bei ungeeigneter Ausführung der Gründung kann das Bauwerk übermäßig im Boden versinken, kippen, oder es können Risse auftreten. Besonderes Schadenspotential haben hierbei ungleichförmige Setzungen, d. h. das Bauwerk sinkt an einer Stelle weiter ab als an einer anderen. Die Kompression des Bodens kann außerdem auch Setzungen an benachbarten Bauwerken hervorrufen, wobei der Einfluss mit zunehmender Entfernung sinkt. Außerdem kann die Auflast zu einem Versagen durch Abgleiten des Bodens führen (Grundbruch).

Das Ziel des verwendeten Gründungsverfahrens ist also, die Setzungen auf ein beherrschbares Maß zu begrenzen und die oben genannten Schäden zu vermeiden. Dies geschieht insbesondere durch eine großflächige Verteilung der Bauwerkslast mithilfe der Fundamente sowie durch die Sicherstellung einer ausreichenden Steifigkeit des Baugrunds auf Höhe der Gründungssohle. Dabei steigt der Aufwand für die Gründung mit zunehmender Last des Bauwerks und abnehmender Eignung des Baugrunds.

  1. Gründung. In: Luegers Lexikon der gesamten Technik. 2. Auflage. Band 4. Deutsche Verlags-Anstalt, Leipzig / Stuttgart 1906, S. 654 (Digitalisat. zeno.org).
  2. Bauwerksgründung. In: ibr-online: Baulexikon. Abgerufen am 27. Oktober 2024.