Fragmenta Vaticana
Die Fragmenta (iuris) Vaticana (fragmenta quae dicuntur Vaticana; kurz: Vat.) sind die von Rechtshistorikern so benannten, durch die Handschrift des Vatikans bekannt gewordenen Überbleibsel eines umfangreicheren juristischen Privatwerkes, das 320 n. Chr. entstand. Kompiliert wurden klassische Juristenschriften (iura) und Kaiserentscheidungen (constitutiones principis). Der rechtsgeschichtlichen Forschung dient die Sammlung als wertvoller Bestand, denn die paraphrasierten Texte wurden nicht mittels erläuternder Zusätze nachgearbeitet, sind frei von Interpolationen. Die Handschrift ist ein Erzeugnis des nachklassischen Rechts.