FrauenRat NRW

FrauenRat NRW
Rechtsform gemeinnütziger eingetragener Verein
Gründung 30. September 1970
Gründer Anneliese Becker, Dr. Gertrud Erle, Lilly Marx, Vera Rüchel, Doris Wiese
Sitz Düsseldorf
Schwerpunkt Frauenrechte, Frauenpolitik
Methode Medienarbeit und Fachtagungen zu frauenrelevanten Themen, Vernetzung der Mitgliedsverbände
Aktionsraum Nordrhein-Westfalen
Mitglieder etwa 70 Mitgliedsverbände
Website www.frauenrat-nrw.de

Der FrauenRat NRW ist ein Zusammenschluss von etwa 50 Frauenverbänden und Frauenarbeitsgruppen gemischter Verbände auf der Ebene des Landes Nordrhein-Westfalen; er vertritt damit rund 2 Millionen Frauen aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen. Der FrauenRat NRW e.V. ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, er ist gemäß seiner Satzung überparteilich und überkonfessionell.

Entsprechend diesem Anspruch zählen zu den Mitgliedsverbänden gewerkschaftliche und parteigebundene Organisationen, konfessionelle und überkonfessionelle Berufsverbände, Sozialanspruchs- und Sozialleistungsverbände, Sportverbände, Verbände aus den Bereichen Kirche und Kultur sowie ideelle Förderverbände.

Mitglied werden kann jeder Verband, der sich gemäß seiner Satzung der „spezifischen Frauenarbeit“ widmet, gemischte Verbände müssen einen Frauenanteil von mindestens 70 % aufweisen.

  1. Wer wir sind. In: frauenrat-nrw.de. Abgerufen am 12. August 2025.