Gemeinnützigkeit
Gemeinnützig ist ein Begriff aus dem Steuerschuldrecht und bezeichnet eine Tätigkeit, die darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Eine Körperschaft, die ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt, kann unter bestimmten Voraussetzungen die in den einzelnen Steuergesetzen vorgesehenen Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen. Juristische Personen des privaten Rechts, die gemeinnützige Ziele verfolgen, können außerdem Zuwendungen zur Deckung von notwendigen Ausgaben für die Umsetzung von Projekten zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie aus dem Bundesprogramm Demokratie leben erhalten.
Das Prinzip der Gemeinnützigkeit in den Wirtschaftswissenschaften, die soziale Marktwirtschaft und die Gemeinwohl-Ökonomie wollen freien Wettbewerb mit sozialem Ausgleich und dem Gemeinwohl verbinden.
- ↑ Über „Demokratie leben!“ Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, abgerufen am 28. Februar 2025.
- ↑ Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Stärkung von Vielfalt, Toleranz und Demokratie (Förderrichtlinie „Demokratie leben!“) Vom 20. November 2024. GMBl. 2024, S. 1166 ff.