Frauenwahlrecht (Deutschland)

Das Frauenwahlrecht in Deutschland bezeichnet seit 1918 das Recht von Frauen, in Deutschland aktiv und passiv an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.

  1. Wählen und gewählt werden! 100 Jahre Frauenwahlrecht. (Memento des Originals vom 31. August 2021 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 31. August 2021.