Frauenwahlrecht (Deutschland)
Das Frauenwahlrecht in Deutschland bezeichnet seit 1918 das Recht von Frauen, in Deutschland aktiv und passiv an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen.
- ↑ Wählen und gewählt werden! 100 Jahre Frauenwahlrecht. ( des vom 31. August 2021 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, abgerufen am 31. August 2021.