Frei Haus

Frei Haus (oder „franko Haus“, „franko“) ist eine Handelsklausel und Frankatur zwischen Kaufleuten, wonach der Lieferant die gesamten Transportkosten bis zum Empfänger der Ware trägt. Derartige Handelsklauseln wie „frei Haus“ fallen unter die „Gewohnheiten und Gebräuche“ des § 346 HGB, die lediglich bei Handelsgeschäften zwischen Kaufleuten gelten. Bei Nichtkaufleuten (etwa Verbrauchern) sind derartige Handelsklauseln nur anwendbar, wenn diese wie Kaufleute am Handelsverkehr teilnehmen und ihnen diese Handelsbräuche bekannt sind. Unter Kaufleuten verpflichtet diese Frankatur den Verkäufer (Exporteur), alle Kosten bis zur Ablieferung am letzten Bestimmungsort zu tragen.

  1. Roland Leuschel/Joachim Gruber, Handelsrecht, 2000, S. 84
  2. Georg Walldorf (Hrsg.), Gabler Lexikon Auslands Geschäfte, 2000, S. 227