Freiberg

Wappen Deutschlandkarte
Basisdaten
Koordinaten: 50° 55′ N, 13° 21′ O
Bundesland:Sachsen
Landkreis: Mittelsachsen
Höhe: 400 m ü. NHN
Fläche: 48,32 km²
Einwohner: 41.519 (31. Dez. 2024)
Bevölkerungsdichte: 859 Einwohner je km²
Postleitzahlen: 09599, 09596
Vorwahl: 03731
Kfz-Kennzeichen: FG, BED, DL, FLÖ, HC, MW, RL
Gemeindeschlüssel: 14 5 22 180
Stadtgliederung: 8 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Obermarkt 24
09599 Freiberg
Website: www.freiberg.de
Oberbürgermeister: vakant
Erster Beigeordneter Martin Seltmann (komm.) (parteilos)
Lage der Kreisstadt Freiberg im Landkreis Mittelsachsen

Freiberg ist eine Große Kreisstadt und Bergstadt im mittleren Süden des Freistaates Sachsen zwischen Dresden und Chemnitz. Die Mittelstadt ist Verwaltungssitz des 2008 gebildeten Landkreises Mittelsachsen und mit der 1765 gegründeten Bergakademie Freiberg Sitz der ältesten bestehenden technisch-montanwissenschaftlichen Universität der Welt.

Der gesamte historische Stadtkern der Silberstadt steht unter Denkmalschutz. Er gehört, zusammen mit örtlichen Denkmälern der Bergbaugeschichte wie der Reichen Zeche, seit 2019 zum UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge. Bis 1969 war die Stadt rund 800 Jahre vom Bergbau und der Hüttenindustrie geprägt. In den letzten Jahrzehnten fand ein Strukturwandel zum Hochtechnologiestandort im Bereich der Halbleiterfertigung und der Solartechnik statt, womit die heutige Universitätsstadt Freiberg zum Silicon Saxony gehört. In der eigentlichen Stadt ohne Ortsteile lebten Stand 31. Dezember 2022 laut Stadtverwaltung 40.485 Einwohner.

  1. Bevölkerung der Gemeinden Sachsens am 31. Dezember 2024 – Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 15. Mai 2022 (Gebietsstand 01.01.2024). Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, abgerufen am 4. Juli 2025. (Hilfe dazu).
  2. UNESCO-Welterbe Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří. Abgerufen am 23. Oktober 2019.
  3. Die Bezeichnung Universitätsstadt wurde mit Wirkung vom 11. Januar 2015 verliehen, vgl. Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 16. Dezember 2014 SächsABl. 2015, S. 114.