Freiherr
Freiherr (abkürzend Fhr. oder Frhr.) war ein Adelstitel des Heiligen Römischen Reiches, der in Österreich und dem Deutschen Reich bis 1919 fortbestand. Der Freiherr gehörte damit zum titulierten Adel wie auch Graf, Fürst und Herzog, im Gegensatz zum untitulierten Adel, der lediglich das Adelsprädikat „von“ im Namen trug. Man unterschied dabei zwischen dem niedrigeren Ritterstand und dem Herrenstand, der beim Freiherrn begann.